Stichprobenprüfungen Wasserzähler
Zweckverband „Wasserversorgung Letzenberggruppe“ 69254 Malsch
Stichprobenprüfungsverfahren in 2011 für Kaltwasserzähler erneut bestanden – LOS WK 11553 sowie LOS WK 11550
Über einen amtlich geeichten Kaltwasserzähler darf ein Wasserversorgungsunternehmen sechs Jahre lang mit seinen Kunden den gelieferten Wasserverbrauch abrechnen. Die Kaltwasserzähler können abweichend davon länger als sechs Jahre im Versorgungsnetz eingebaut bleiben, wenn ein eichrechtlich beantragtes Verfahren zur Stichprobenprüfung von Kaltwasserzählern bestanden wird.
Der Verband hat 2011 mit den im Jahr 2005 eingebauten Wasserzählern, amn dem Stichprobenverfahren teilgenommen und bestanden.
Das bedeutet, dass alle Kaltwasserzähler innerhalb des Loses WK 11553 mit dem Eichgültigkeitsvermerk „geeicht bis 2011“ nicht in 2011 ausgetauscht werden müssen, sondern weitere 3 Jahre verwendet werden dürfen. Die Zähler stehen somit erst im Jahre 2014 zum Austausch an. Auf der Innenseite des Wasserzählerdeckels bzw. an anderer Stelle am Wasserzähler ist der ursprüngliche Eichgültigkeitsvermerk (geeicht bis 2011) ersichtlich.
Zusätzlich hat Dder Verband hat weiterhinebenso im Jahr 2011 mit den im Jahr 2002 erstmals eingebauten Wasserzählern, erneut amn dem Stichprobenverfahren teilgenommen und wiederum bestanden. Da diese Zähler bereits im Jahr 2001 eingebaut wurden, hätten die Zähler ursprünglich im Jahr 2007 ausgebaut werden sollen. Da der Verband mit diesen Zählern aber nun schon das 2. mal im Stichprobenverfahren teilnimmt, müssen diese Zähler erst im Jahr 2013 ausgetauscht werden.
Auch diese Zähler des Loses WK11550Das bedeutet, dass alle Kaltwasserzähler innerhalb des Loses WK10461, die den mit dem Eichgültigkeitsvermerk „geeicht bis 2008“ tragen und zuvor bereits 3 Jahre (bis 2011) verlängert waren,nicht ausgetauscht werden müssen, sondern können um weitere 3 Jahre (insgesamt dann 6 Jahre) nach dem Eichgesetz verwendet werden dürfen. Die Zähler stehen somit erst im Jahre 2014 zum Austausch an. Auf der Innenseite des Wasserzählerdeckels bzw. an anderer Stelle am Wasserzähler ist der ursprüngliche Eichgültigkeitsvermerk (geeicht bis 2008) ersichtlich.
Wir bitten alle Kunden im Verbandsgebiet, die hiervon betroffen sind, um Kenntnisnahme.