Neue Trinkwasserhärtegrade

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.

Anstelle von bislang vier, bestehen künftig nur noch drei Härtebereiche:

Härtebereich - weich
Härtebereich - mittel
Härtebereich - hart

Diese drei neuen Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (international gebräuchliche Angabe für Härtegrade).

Wasserhärtegrade nach neuer Regelung:


Härtebereich   
weich   weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH) 
mittel   1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 - 14 °dH) 
hart   mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH) 



Auf die Wasseranalysewerte wird verwiesen, die unter dem Link

Wasseranalysen

dargestellt sind.