Neue Trinkwasserhärtegrade
Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.
Anstelle von bislang vier, bestehen künftig nur noch drei Härtebereiche:
Härtebereich - weich
Härtebereich - mittel
Härtebereich - hart
Diese drei neuen Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (international gebräuchliche Angabe für Härtegrade).
Wasserhärtegrade nach neuer Regelung:
| Härtebereich | |
| weich | weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH) |
| mittel | 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 - 14 °dH) |
| hart | mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH) |
Auf die Wasseranalysewerte wird verwiesen, die unter dem Link
Wasseranalysen
dargestellt sind.